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30.01.2014, 16:47

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2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit (m?gliche Zwangsunterbringung von Infiziertem und Kontaktpersonen) eingeschr?nkt werden. Therapeutische Erfolge wurden unter anderem bei Atemwegserkrankungen, Blutdruckproblemen, Gelenkbeschwerden, Verpsannungen, Zerrungen, Schlafst Hautkrankheiten, etc. ?Schlie?lich", sagt eine Praxismitarbeiterin offen heraus, ?ist Heiko f

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